GAC - GmbH
GAC - GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GAC GmbH Vermittlung von Werbung an Fahrzeugen aller Art

Texte und Fotos unterliegen dem Copyright.

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge die zwischen der Firma GAC GmbH, Hauptstr. 120 b, 77815 Bühl als Anbieter und dem Privatkunden(nachstehend Werbepartner genannt) geschlossen werden. Selbstständige Gewerbetreibende sind von dem Angebot ausgeschlossen.

Die Angebote der Firma GAC GmbH sind freibleibend und für spätere Leistungen unverbindlich.

 

Die Firma GAC GmbH kauft für die Zeit von 6 Monaten ein Fahrzeug mit Werbebeschriftung und stellt dieses Fahrzeug dem Werbepartner zur Verfügung. Lediglich die Kosten für
Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer wird dem Werbepartner für den Vertragszeitraum von 6 Monaten in  Rechnung gestellt. Der Werbepartner ist Lizenzpartner der Firma GAC GmbH.

 

Im Gegenzug für die erbrachte Werbeleistung kauft der Werbepartner bzw. Lizenzpartner das Fahrzeug nach Ablauf des Werbevertrages nach 6 Monaten von der Firma GAC zu einem vereinbarten Festpreis ab.

 

Bei Zulassung des Werbefahrzeuges ab die GAC GmbH ist das Fahrzeug Vollkasko versichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 1.000,00.


Bei  selbst verursachter Beschädigung haftet der Werbepartner bis zur Höhe der
Selbstbeteiligung.

 

Gerichtsstand ist 77815 Bühl